1. AGB / Mietbedingungen

1.1 ALLGEMEINES

1. Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Fotoautomaten zwischen der Pixelwerk oHG, Gymnasiumstraße 7, 97421 Schweinfurt (nachstehend: „Fotobox-Team“) und den Mietern.
2. Abweichende Vorschriften der Mieter gelten nicht, es sei denn, Fotobox-Team hat dies schriftlich bestätigt.
3. Die Geschäftsbeziehungen zwischen Fotobox-Team und dem Nutzer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbrauch Aer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
4. Gerichtsstand für Ansprüche aufgrund dieser Bedingungen und der einzelnen Mietverträge ist Würzburg, soweit der Mieter Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

1.2 MIETGEGENSTAND

1. Fotobox-Team vermietet Fotoautomaten in verschiedenen Ausführungen für Veranstaltungen jeder Art.

2. Der Mieter stellt die Fotoautomaten im Rahmen seiner Veranstaltung seinen Gästen in der Regel unentgeltlich zur Verfügung. Mit dem Fotoautomaten können sich die Gäste fotografieren oder Videos aufnehmen, ggf. erhalten die Gäste unmittelbar einen Ausdruck des fotografierten Bildes.

1.3 BEACHTUNG DER RECHTE AN DEN BILDERN, FREISTELLUNG BEI VERSTÖSSE

1. Die Speicherung und sonstige Benutzung der Bilder der Gäste durch den Vermieter und/oder den Mieter, z.B. zu privaten Zwecken oder zu Werbezwecken, bedarf der Zustimmung der Gäste. Es ist möglich, die Fotoautomaten so zu konfigurieren, dass Fotos oder Videos nur bei Erteilung bestimmter Einwilligungen erstellt werden können. Die Einstellung obliegt dem Mieter.

2. Der Mieter verpflichtet sich, die Bilder der Gäste nur im Rahmen der erteilten Einwilligungen zu benutzen. Der Mieter ist ferner dafür verantwortlich, dass er durch die Veröffentlichung oder Weiterleitung von Bildern keine Rechte Dritter verletzt.

3. Der Mieter ist verpflichtet, außer ihn trifft kein Verschulden, auf seine Kosten Fotobox-Team von der Haftung freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen gegenüber allen Forderungen, Klagen oder Prozessen Dritter gegen Fotobox-Team oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie gegenüber allen zugehörigen Verpflichtungen, Schäden, Vergleichen, Strafen, Bußgeldern, Kosten oder Ausgaben (darunter unter anderem Anwalts- und andere Verhandlungskosten in zumutbarer Höhe), die Fotobox-Team oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen aufgrund oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Mieters gegen diese Allgemeinen Mietbedingungen oder gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Auflagen in Zusammenhang mit der Nutzung des Fotoautomaten. In einem solchen Fall informiert Fotobox-Team den Mieter schriftlich über derartige Forderungen, Klagen oder Prozesse. Der Mieter hat sich soweit wie möglich an der Verteidigung gegenüber sämtlichen Forderungen zu beteiligen.

1.4 VERTRAGSSCHLUSS

Der Mietvertrag kommt bei Privatkunden mit der in Textform getätigten Auftragsannahme durch Fotobox-Team, bei Firmenkunden mit der in Textform getätigten Auftragsbestätigung durch Fotobox-Team zustande, in beiden Fällen spätestens jedoch mit Annahme der Lieferung oder bei Selbstabholung Empfang der Mietsache durch den Kunden. Die Einzelheiten der getroffenen Vereinbarung, insbesondere Art und Typ des Fotoautomaten, abweichende Regelungen zur Mietdauer (siehe § 5), Veranstaltungsort und Höhe des Mietzinses werden bei Privatkunden und Firmenkunden in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Die dort wiedergegebenen Vertragsinhalte sind verbindlich, wenn der Mieter diesen nicht unverzüglich nach Erhalt der Rechnung bzw. Auftragsbestätigung widerspricht; hiervon unbenommen ist das Widerrufsrecht des Kunden.

1.5 MIETDAUER, LIEFERUNG, SELBSTABHOLUNG, RÜCKGABE UND MITWIRKUNG

1. Die Mietdauer wird individuell vereinbart und ist in der Rechnung bzw. Auftragsbestätigung dokumentiert (siehe § 4). Die Mietdauer beginnt jedoch spätestens mit der Lieferung und endet spätestens mit der Rückgabe des Fotoautomaten.

2. Sofern Vorkasse vereinbart wurde, ist die Zahlung des vereinbarten Mietzinses Voraussetzung für die Lieferung oder Selbstabholung.

3. Wird die Anlieferung und Abholung der Fotoautomaten durch Fotobox-Team vereinbart, wird der Fotoautomat am Tag des Events bis 18 Uhr geliefert, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Mieter oder eine von ihr beauftragte Person muss zur vereinbarten Zeit anwesend sein und die Lieferung in Empfang nehmen. Am nächsten Morgen nach dem Event müssen der Mieter oder eine von ihr beauftragte Person den Fotoautomaten an geschützter Stelle zur Abholung bereit stellen und dem Mitarbeiter bzw. Beauftragten von Fotobox-Team übergeben.

4. Sollte es während der Miete zu Problemen oder Mängeln kommen, ist der Mieter verpflichtet, dies dem Support von Fotobox-Team mitzuteilen.

1.6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, AUFRECHNUNG

1. Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht Fotobox-Team ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu.

2. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Mieter nur zu, wenn die Gegenansprüche von Fotobox-Team anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Mieter nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

1.7 HAFTUNG DES MIETERS UND HAFTUNG VON FOTOBOX-TEAM

1. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, er muss beispielsweise den Schaden ersetzen, der Fotobox-Team durch den Verlust oder die Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung der Substanz des Fotoautomaten oder des Zubehörs (z.B. Hintergrundsystem, Requisiten, etc.) entsteht. Er muss auch Folgeschäden ersetzen, die etwa dadurch entstehen, dass Fotobox-Team den Fotoautomaten nicht oder nicht rechtzeitig weitervermieten bzw. an den nächsten Kunden liefern kann.
2. Soweit sich aus diesen Mietbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Fotobox-Team bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet Fotobox-Team – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Fotobox-Team vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
2. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt,
3. für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware und
4. bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
3. Ist die Haftung von Fotobox-Team ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
1.8 DATENSCHUTZ
1. Dem Mieter ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Durchführung des Vertrags erforderlichen persönlichen Daten von Fotobox-Team gespeichert werden. Der Mieter stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten, welches nur soweit gesetzlich zulässig erfolgt, ausdrücklich zu.
2. Dem Mieter steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Fotobox-Team ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Mieters verpflichtet, jedoch nicht vor der Beendigung des Vertrages.

2. NUTZUNGSBEDINGUNGEN

2.1 ALLGEMEINES
Diese Nutzungsbedinungen dienen der Information des Mieters und sind Bestandteil aller Verträge mit Fotobox-Team. Bitte beachten Sie auch unsere „Allgemeinen Mietbedingungen“ und unsere Hinweise zum Betrieb des Systems vor Ort (diese finden Sie innenseitig an der Tür in jeder Fotobox).
Unsere Fotoboxen sind ausschließlich offene Systeme, allesamt sind mit professionellem Foto- und Print-Equipment ausgestattet, u.a. Spiegelreflexkamera von Canon, Studioblitz, Live-View, Thermosublimationsdrucker. Aktuell haben wir 3 optisch unterschiedliche, technisch weitgehend identische Fotobox-Systeme im Angebot. Sofern nicht im Vorfeld abgesprochen, besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Fotobox-System.

2.2 DRUCKER, DRUCKFORMATE, DRUCKQUALITÄT, MEDIENSETS
Unsere Drucker sind professionelle Thermosublimationsdrucker von DNP (DS-40 und DS-620) wie sie auch an Fotodruckstationen in großen Drogeriemärkten oder in Fotolabors verwendet werden. Sie arbeiten mit speziell beschichteten Papierrollen und Farbbändern (Mediensets). Die Druckauflösung liegt bei 600 x 600 dpi (Laborqualität), die Druckgeschwindigkeit liegt bei ca 8s für ein 10 x 15 Bild in Farbe. Die Bilder sind sofort nach Ausgabe wischfest. Mögliche Druckformate pro Medienset sind:
• 400 Prints a 10 x 15 cm (Standard)
• 2x 400 Prints a 5 x 15 cm (Fotostreifen)
• 200 Prints a 15 x 20 cm (XL)

2.3 DRUCKFLATRATE
Die Druckflatrate beinhaltet soweit nicht anders vereinbart die maximale Anzahl Prints, die mit einem Medienset möglich ist (Vgl. 2). Gerne geben wir bei Bedarf ein zusätzliches Medienset dazu, dieses liegt bei € 100,- netto und wird nur berechnet, wenn es auch angebrochen wird. Sollte Personal vor Ort sein, haben wir immer zusätzliche Mediensets dabei und füllen in Absprache mit dem Mieter ggf. nach. Unabhängig vom Druck ist das Fotografieren unbegrenzt möglich.
Das gesamte Druckmaterial (Farbbänder und Fotopapier) bleiben Eigentum von Pixelwerk. Das gilt insbesondere für nicht verwendetes Druckmaterial, welches nach der Veranstaltung zusammen mit den anderen Gegenständen zurückgegeben werden muss. Erst durch den vorgesehenen Ausdruck über die Fotobox geht das bedruckte Material in das Eigentum des Mieters über.

2.4 STANDORT
Der Mieter stellt für den Betrieb einen trockenen, wind- und wettergeschützten Platz im Innenbereich zur Verfügung, der ebenerdig bzw. direkt mit Aufzug ohne Stufen zu erreichen ist. Wenn der Aufstellort nicht ebenerdig bzw. mit Aufzug erreichbar ist, stellt der Veranstalter kostenlos einen Helfer. Sollte sich bei Eintreffen des Personals vor Ort keine Person von sich aus als zuständig zu erkennen geben, wählt das Personal selbständig einen nach eigenem Ermessen passenden Standplatz für die Fotobox.
Ein Stromanschluss (mit 250V/16A abgesichert, Schuko-Steckdose, ohne weitere Verbraucher) direkt am Standort der Fotobox wird benötigt, ebenso sollte ein Tisch am Standort verfügbar sein, um ggf. die Accessoires anzurichten.
Für optimale Bilder sollte darauf geachtet werden, dass am gewünschten Standort eine geeignete fensterlose Wand als Hintergrund zur Verfügung steht, gegen die fotografiert werden kann. Alternativ kann optional eines unserer Hintergrundsysteme im Vorfeld hinzugebucht werden.

2.5 PLATZBEDARF
Der minimale Platzbedarf für die Fotobox (ohne Hintergrundsystem) beträgt etwa 2 x 2 m; empfohlen sind 3 x 3 m sowie eine Mindesthöhe von 2,5 m (für das Hintergrundsystem erforderlich!).

2.6 FOTOFLY / LIVE-SLIDESHOW
Einige unserer Fotoboxen verfügen über einen integrierten Medienserver und WLAN-Router, dadurch können die Bilder in Form einer sich automatisch aktualisierenden Galerie vor Ort drahtlos an ein oder mehrere beliebige WLAN-fähige Endgerät übertragen werden. Es ergeben sich zweierlei Anwendungen, die sowohl einzeln als auch parallel nutzbar sind:
1. Fotofly / Smartphone Zugriff: Jeder Gast hat die Möglichkeit, sich die Bilder-Galerie vor Ort auf seinem Smartphone anzeigen zu lassen und ggf. einzelne Bilder herunterzuladen (Downloadfunktion auch deaktivierbar). Die Funktion kann auch codiert werden, dass jeder Gast nur über einen individuellen Code auf seinem Ausdruck Zugang zu seinem Bild bekommt.
2. Slideshow: Die Bilder werden in Form einer Slideshow gestreamt – auf diese Weise können alle Gäste auch passiv an der Fotoaktion teilhaben. Das für die Wiedergabe vorgesehene Endgerät (z.B. iMac oder Notebook + Beamer / Leinwand Kombination) muss vor Ort verfügbar sein oder zugebucht werden und in WLAN Reichweite der Fotobox stehen.
Bitte beachten Sie, dass es je nach örtlichen Gegebenheiten (z.B. größere zu überwindende Funkstrecke, viel Funkbetrieb im 2,4 GHz / 5 GHz Bereich) und Anzahl der auf die Inhalte zugreifenden Personen u.U. zu erheblichen Performance Einschränkungen kommen kann, bis hin zu einem Funktionsausfall. Die Funktion wird in einem solchen Fall nicht in Rechnung gestellt.

2.7 BRANDING
Das Branding der Ausdrucke wird über eine sogenannte „Overlay“-Datei realisiert, die über des vor Ort gemachte Bild gelegt wird. Dies hat den Vorteil, dass Ihre Botschaft immer gut lesbar sein wird. Sie finden ausführliche Informationen zum Branding auf unserer Homepage unter folgendem Link: http://www.fotobox-team.de/druck-layout-individuell-gestalten
Üblicherweise erhalten Sie diese Informationen auch per Email. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um Kreativarbeit handelt, die einer engen Abstimmung mit Ihnen bedarf und für die eine Vorlaufzeit von 2 Wochen kalkuliert werden sollte. Eine Umsetzung weniger als eine Woche vor Veranstaltungstermin können wir nicht garantieren. Wenn wir diesbezüglich keine Informationen von Ihnen erhalten, konfigurieren wir das Fotobox-System ohne Branding, d.h. die Bilder werden einzeln gedruckt wie sie sind.

2.8 ONLINE-GALERIE / DATENTRÄGER
Standardmäßig legen wir für Sie nach der Veranstaltung eine passwortgeschützte Online Galerie mit allen Bildern an (beinhaltet sowohl die gebrandeten als auch sämtliche Einzelbilder). Sie haben die Möglichkeit, die Bilder einzeln oder auch im Paket alle auf einmal in voller Auflösung herunterzuladen und Sie können den Link einfach an Ihre Gäste weitergeben. Darüber hinaus gibt es zum bequemen Betrachten eine Diashow-Funktion. Der Link bleibt mindestens 6 Monate aktiv, sofern Sie keine vorzeitige Löschung wünschen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, alle Bilder auf einem USB-Stick zu erhalten (muss im Vorfeld angekündigt werden).

2.9 PAKET „SELBSTABHOLUNG“
Selbstabholung ist aktuell an 5 Standorten in Bayern möglich:
• 97070 Würzburg
• 80335 München
• 81829 München
• 97421 Schweinfurt
• 97464 Niederwerrn (bei Schweinfurt)
Im schriftlichen Auftrag werden Wunschtermine für Abholung und Rückgabe vermerkt, in der Regel ist eine Abholung am Freitag und Rückgabe am Montag möglich. Bei Buchungen unter der Woche erfolgt die Abholung der Fotobox in der Regel am Tag vor und die Rückgabe am Tag nach dem Veranstaltungstag. In jedem Fall muss der Mieter die Termine rechtzeitig vor der Veranstaltung telefonisch oder per Email mit dem Fotobox-Team abstimmen. Bei Abholung ist ein Lichtbildausweis vorzulegen und eine Kaution in Höhe von € 300,- in Bar zu hinterlegen. Darüber hinaus kann bei Privatkunden die Ausgabe der Mietsache nur erfolgen, wenn der Rechnungsbetrag zum Zeitpunkt der Abholung bereits auf dem Konto von Fotobox-Team gutgeschrieben wurde und der/die abholende Person über 18 Jahre alt (volljährig) ist.
Eine Abholung der Fotobox und des Zubehörs muss mit einem KFZ (PKW, Sprinter, VAN, LKW) erfolgen. Bei einer Abholung mit einem Lastenrad oder zu Fuß werden keine Waren ausgehändigt.

2.10 PAKET „AUF-/ABBAU“
Sofern Sie „Auf-/Abbau“ gebucht haben, so liefert Fotobox-Team im Umkreis von 20 km um die aktuellen Standorte Schweinfurt, Nürnberg und München (Vgl. §12). Bei Anlieferung muss der Mieter oder eine vom Mieter beauftragte Person die Mietsache in Empfang nehmen und sich einweisen lassen. Die Lieferung kann bei Privatkunden nur erfolgen, wenn der Rechnungsbetrag bereits auf dem Konto von Fotobox-Team gutgeschrieben wurde.

2.11 PAKET „FULL SERVICE“
Sofern Sie „Full-Service“ gebucht haben, beinhaltet der Preis neben dem Fotobox-System mit den vereinbarten Optionen die Anlieferung im Umkreis von 40 km um die aktuellen Standorte Schweinfurt, Nürnberg und München (Vgl. §12), darüber hinaus Auf- und Abbau und die technische Betreuung vor Ort für 5 Stunden (ggf. kann die Betreuungsdauer bei individuellen Angeboten abweichen). Jede weitere angefangene Zusatzstunde vor Ort wird mit je netto Euro 80,00 berechnet. Fotobox-Team versteht sich als professioneller Fotodienstleister, d.h. unsere Mitarbeiter kümmern sich um einen reibungslosen Ablauf, gleichbleibend hohe Bildqualität, Sicherheit der Box und der Accessoires und Hilfestellung bei der Benutzung – kein typischer Promotion- / Hostess-Service. Verpflegung (Essen & Getränke) sind im üblichen Rahmen für das Personal vor Ort frei.

2.12 LIEFERBEDINGUNGEN UND FAHRTKOSTEN
Sollten Sie ein Paket mit Lieferung gebucht haben („Auf-/Abbau“ und „Full Service“), sind sofern nicht anders vereinbart 80 km inkludiert, Das entspricht bei „Full-Service“ einer einfachen Strecke von 40 km, bei Lieferung mit Auf-/Abbau 20 km einfache Strecke, jeweils um die aktuellen Standorte Schweinfurt, Nürnberg und München. Darüber hinaus berechnen wir € 0,75 pro gefahrenen km sofern nicht anders vereinbart. Die Zufahrt unmittelbar zum Aufstellungsort wird vom Veranstalter sichergestellt und ein Parkplatz in unmittelbarer Umgebung kostenlos zur Verfügung gestellt. Ggf. übernimmt der Veranstalter die Parkgebühren.

2.13 TECHNISCHER SUPPORT
Bei Buchungen ohne Personal vor Ort bieten wir 24/7 Telefonsupport. Der Support ist generell erreichbar unter unserer Support-Hotline unter: 089 / 381 532 77
Sie finden direkte Kontaktdaten und Handy-Notfall-Nummern auch innenseitig an der Tür in jeder Fotobox. Bitte melden Sie uns umgehend jedes Problem! In den meisten Fällen können wir telefonisch weiterhelfen und das Problem ist binnen weniger Minuten gelöst. Nachträgliche Reklamationen (ohne versuchte Kontaktaufnahme am Veranstaltungstag) können wir leider nicht berücksichtigen.

2.14 NUTZUNG VOR ORT
Während der gebuchten Zeit können die Besucher der Veranstaltung die Fotobox unbegrenzt so oft sie möchten benutzen, Kinder aus Sicherheits- und Haftungsgründen allerdings nur in Begleitung Erwachsener. Halten Sie ggf. für Kinder einen Tritt bereit, da die Fotobox üblicherweise auf Personen der Größe 1,65 – 1,80 m eingestellt wird. Die Gäste haben sich an die Anweisungen des Personals vor Ort zu halten. Sollte ein Sicherheitsrisiko für das Personal oder das Equipment bestehen, behalten wir uns die sofortige Beendigung der Bereitstellung des Services vor. In diesem Falle ist das volle Entgelt sofort fällig.

2.15 DATENSCHUTZ
Fotobox-Team speichert sämtliche über die Fotobox erfassten Daten lediglich zum Zwecke der Erfüllung seines Vertrages mit dem Mieter. Die Nutzer der Fotobox erklären sich damit einverstanden, dass die Daten von Fotobox-Team gespeichert und an den Mieter weitergegeben werden, ein entsprechender Hinweis wird auf dem Startbildschirm unserer Fotoboxen angezeigt und vom Nutzer mit Auslösen des Fotos bestätigt. Der Mieter verpflichtet sich, im Umgang mit den Daten die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Eine Weiterverarbeitung oder Weitergabe an Dritte (mit Ausnahme des Mieters) durch Fotobox-Team erfolgt nicht. Selbstverständlich können die digitalen Daten auf Wunsch auch unmittelbar nach Veranstaltung gelöscht werden.

2.16 HAFTUNG
Der Mieter trägt während der Mietdauer die Verantwortung für das/die gemietete(n) Fotobox-System(e) und das ggf. überlassene Zubehör. Die Mietdauer beginnt dabei spätestens mit Annahme der Lieferung bzw. Selbstabholung der Fotobox und endet mit der Rückgabe an einen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Fotobox-Team. Während der Mietdauer haftet der Mieter für Schäden an der Fotobox und ggf. überlassenem Zubehör, die durch ihn oder Besucher seiner Veranstaltung entstehen.

2.17 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND STORNIERUNG
Die Zahlung erfolgt bei Firmenkunden per Überweisung nach Rechnungsstellung, bei Privatkunden per Vorkasse (Vorabrechnung). Stornobedingungen:

bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25% vom Brutto-Gesamtbetrag.
bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% vom Brutto-Gesamtbetrag.
bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80% vom Brutto-Gesamtbetrag.
weniger als 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% vom Brutto-Gesamtbetrag.

Corona-bedingte Absagen gelten nur bei behördlichen Veranstaltungsverboten. Bei einer direkten Umbuchung auf einen alternativen Termin fallen keine Stornogebühren an.

Stand 05.02.2024